Winterdienst in Stuttgart.

Räumen und Streuen von Gehwegen und Zugängen nach der Satzung Ihrer Gemeinde. Saisonal von November bis März, jeder Einsatz mit Uhrzeit dokumentiert.

Winterdienst — Gehweg, Zugänge, Streugutdokumentation

Verkehrssicherungspflicht: Warum der Winterdienst Verwaltungssache ist

Bei Schnee und Glätte trifft die Verkehrssicherungspflicht die Eigentümer. Die Gemeinden übertragen das Räumen und Streuen der Gehwege in der Regel per Satzung auf die Anlieger. Diese Pflicht lässt sich an einen Fachbetrieb übergeben, die Aufsicht darüber bleibt aber bei den Eigentümern und ihrer Verwaltung. Umso wichtiger ist, dass jeder Einsatz nachweisbar ist. Genau dafür ist unser Winterdienst gebaut.

Was unser Winterdienst umfasst

  • Räumen der Gehwege entlang des Hauses
  • Zugänge und Hauseingänge, Wege zu Müllplatz und Garagen
  • Streuen mit geeignetem Streugut nach Gemeindesatzung
  • Kontrollen im vereinbarten Turnus während der Saison
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Uhrzeit

Der Winterdienst läuft von November bis März und richtet sich nach der Wetterlage. Welche Flächen dazugehören, legen wir für jedes Haus einzeln fest.

Lückenlos dokumentiert

Kommt es zu einem Glätteunfall, zählt der Nachweis. Deshalb wird jeder Einsatz erfasst: wann geräumt, wann gestreut und womit. So können Sie gegenüber Eigentümern, Mietern und Versicherern belegen, dass Ihre Pflichten erfüllt wurden. Ihr Ansprechpartner bleibt die ganze Saison derselbe.

Die Satzung Ihrer Gemeinde als Maßstab

Wann und wie breit Gehwege geräumt und gestreut sein müssen, regelt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung. Werktags beginnt die Pflicht meist früher als an Sonn- und Feiertagen. Danach planen wir unsere Touren und beginnen früh am Morgen.

So starten Sie mit uns

  • Adresse und die zu räumenden Flächen nennen, per Formular, Telefon oder WhatsApp.
  • Wir schauen uns Ihr Haus kostenlos vor Ort an und schicken Ihnen ein Angebot.
  • Wir starten zur Saison, jeder Einsatz wird dokumentiert.

Häufige Fragen.

Wer haftet, wenn auf dem Gehweg vor der Liegenschaft jemand stürzt?

Grundsätzlich die Eigentümer, denn sie tragen die Verkehrssicherungspflicht. Übernimmt ein Fachbetrieb das Räumen und Streuen, ist er für die Ausführung verantwortlich. Die Eigentümer oder ihre Verwaltung müssen aber weiterhin stichprobenartig kontrollieren. Im Streitfall zählt der Nachweis, deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.

In welchem Zeitraum leisten Sie Winterdienst?

Von November bis März, je nach Wetterlage. Umfang und Einsatzzeiten vereinbaren wir für jedes Haus einzeln.

Welche Flächen werden geräumt und gestreut?

Die Gehwege entlang des Hauses, Zugänge und Hauseingänge sowie die Wege zu Müllplatz und Garagen. Was genau dazugehört, legen wir für jedes Haus fest.

Können wir den Winterdienst mit der Treppenhausreinigung kombinieren?

Ja. Viele Verwaltungen ergänzen den Winterdienst als saisonale Position im bestehenden Leistungsverzeichnis — ein Ansprechpartner, ein Nachweis, eine Abrechnung je Objekt.

Angebot für Ihr Haus.